top of page
apartment viersechs - dein Tattoo Studio in Hamburg. Einladene Atmosphäre und einzigartiges Interior Design.
apartment viersechs - dein Tattoo Studio in Hamburg. Einladene Atmosphäre und einzigartiges Interior Design.

agb's

Unsere AGB's als Download

I. Die Vertragsbedingungen gelten für sämtliche in dem Tattoo und Piercingstudio mit dem Namen „apartment viersechs“ anzufertigenden Tätowierungen und Piercings unabhängig von der jeweils ausführenden Person. Sämtliche vertragliche Verpflichtungen mit Bezug auf die Erstellung einer Tätowierung oder Piercings entstehen im Falle der bei dem Studio selbstständig Tätigen immer und ausschließlich zwischen dem beauftragten Tätowierer oder Piercer persönlich und dem Kunden. Bei der Tätowierung wird die Tattoofarbe mittels Nadeln in die zweite Hautschicht eingebracht. Da die Haut hierbei verletzt wird und dies schmerzhaft sein kann, handelt es sich bei dem Vorgang um eine Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB. Dies ist ebenfalls auf der auszufüllenden digitalen Einverständniserklärung vermerkt; der Tätowierung und Piercing wird mit der Unterschrift auf jener eingewilligt und die Rechtswidrigkeit entfällt.


II. Die Qualität einer Tätowierung hängt nicht zuletzt von der Hautbeschaffenheit des Kunden ab. Es kann somit zwischen der Vorlage und der fertigen Tätowierung zu leichten Abweichungen, im Bezug auf Form und Farbe, kommen. Eine spezifische Beeinträchtigung des Endergebnisses ist ein sogenanntes “Blow Out”, welches auf unvorhersehbare Unregelmäßigkeiten im Bindegewebe des Kunden zurückzuführen ist und für welches der Künstler keine Verantwortung übernehmen kann. Hierbei kann Farbe unter der Haut “zerlaufen”, was zu einem Blau/Grünschimmer neben den Linien/Schattierungen in der Größe von wenigen Millimetern bis hin zu mehreren Zentimetern resultieren kann. Komplikationen wie diese sind vor allem der Fall, wenn es sich um beeinträchtigtes Gewebe (z.B. schwaches Bindegewebe durch Gewichtszu- bzw. abnahmen, Narben, Dehnungsstreifen, Haut nach Laserbehandlungen oder erhebliche UV-Exposition) handelt.

III. Eine Tätowierung unterliegt, ebenso wie das umliegende Gewebe, Alterungsprozessen. Diese werden insbesondere durch starke Sonneneinstrahlung (insbesondere häufiges Sonnenbaden, Solarium, arbeiten im Freien etc.) beschleunigt. Dadurch können Farben verblassen und die Konturen der Tätowierung unscharf werden. Dem kann mit geeigneten Gegenmaßnahmen (z.B. Tragen von Sonnenschutz, Pflege der Haut, Vermeidung von Sonnenbädern und Solarium) entgegengewirkt werden. 

1. Geltungsbereich Allen Aufträgen und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Studio bzw. Ladenlokal apartment viersechs (nachfolgend „Studio” genannt) bzw. dem selbstständigen Tätowierer / Piercer des Studios (nachfolgend „Künstler” genannt) und dem Kunden liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.

 

2. Terminvereinbarung und Termin Kaution Der Kunde kann für eine Arbeit (Tattoo/Piercing) einen oder mehrere Termine mit dem Studio vereinbaren. Mit der Terminvereinbarung wird eine Anzahlung bzw. Terminkaution fällig, deren Höhe das Studio, u.a. in Abhängigkeit von der Termindauer, vorgibt. Die Terminkaution wird von Termin zu Termin fortgeschrieben und bei Fertigstellung der Arbeit, d.h. mit der Bezahlung des letzten Termins, verrechnet. Bei Ausscheiden des selbstständigen Tätowierers aus dem Studio apartment viersechs verbleibt die getätigte Anzahlung bzw. Terminkaution des Kunden im Eigentum des Studios und werden als Vermittlungsgebühr verrechnet. Etwaige Ansprüche werden vom selbstständigen Tätowierer getragen und von ihm unabhängig vom Tattoostudio bei weiterführen des Projekts genannt “Tattoo” verrechnet. Ansprüche an das Tattoostudio entfallen.


(2.2) Eine Auszahlung der Terminkaution ist nur möglich, wenn a) der Kunde gegenüber dem Studio alle noch offenen Termine mindestens 3 Werktage vor dem nächsten fälligen Termin abgesagt hat, b) eine spätere Absage des nächsten fälligen Termins aufgrund von Umständen erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, oder c) der Künstler/das Studio den Termin aufgrund von Ursachen absagt, die der Kunde nicht zu vertreten hat. d) nicht abzusehen ist oder war, dass der Tätowierer das Studio apartment viersechs verlässt.

(2.3) Terminverlegungen sind bis zu 3 Werktage vor dem Termin ausschließlich persönlich oder telefonisch möglich. In diesem Fall hat der Kunde einen Anspruch auf die Vereinbarung eines Ersatztermins, jedoch ohne Recht auf eine bevorzugte Behandlung bei der neuen Terminvereinbarung.

 

(2.4) Die Anzahlung bzw. Terminkaution verfällt, wird also vom Studio ohne Gegenleistung einbehalten, wenn der Kunde

(a) zu einem vereinbarten Termin nicht erscheint, ohne diesen mindestens 3 Werktage zuvor telefonisch oder persönlich abzusagen. In diesem Fall verfällt auch der Anspruch auf einen Ersatztermin sowie bereits vereinbarte Folgetermine. Dies gilt im Besonderen auch für Nachstichtermine, für die keine Anzahlung bzw. Terminkaution hinterlegt wurde. Bei Nichterscheinen oder zu später Absage verfällt in diesem Fall der Anspruch auf einen weiteren, kostenfreien Nachstichtermin.

(b) in einer nicht tätowierbaren Verfassung, d.h. unter z. B. Einfluss von Drogen, Alkohol, blutverdünnenden Medikamenten oder Antibiotika erscheint, und aufgrund dieser Vorraussetzungen der Termin nicht stattfinden kann (siehe auch §4 Rechte und Pflichten des Kunden). 

3. Preise

(3.1) Das Studio bietet je nach Arbeit (Piercing/Tattoo) entweder Festpreise oder Preise nach Aufwand (je Motiv/Platzierung/Detailgehalt) an.

(3.2) Preisvereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Studio sind bindend. Das Studio behält sich vor, einen Termin abzubrechen, sollten sich Platzierung/Größe/Stil/Design auf Wunsch des Kunden am Termintag soweit ändern, dass der vom Studio geplante Terminablauf nicht mehr gewährleistet werden kann (siehe auch 3.4.). Die Anzahlung bzw. Terminkaution wird in diesem Fall einbehalten. Bei Tätowierungen, welche mehrerer Sitzungen bedürfen, werden vor jeder Sitzung der Aufwand und Preisrahmen der an dem jeweiligen Tag geplanten Tätowierung besprochen und dem Kunden mitgeteilt.

(3.3) Die Erstellung der Vorlage sowie der Schablone (Stencil), auch außerhalb des vereinbarten Termins und/oder in Abwesenheit des Kunden, werden als Arbeitsaufwand berechnet.

(3.4) Wünscht der Kunde eine Änderung an der vereinbarten Arbeit, die über kleinere Modifikationen hinausgeht, kann das Studio einen neuen Preis dafür bestimmen. Dem Kunden steht es frei, diesen Preis zu akzeptieren oder von der Terminvereinbarung zurückzutreten. Die Terminkaution wird in diesem Fall einbehalten. Etwaige Änderungsanfragen sind dem Studio oder direkt dem Tätowierer vom Kunden bis spätestens 3 Werktage vor dem Termin AUSSCHLIEßLICH telefonisch oder persönlich mitzuteilen. Anfragen über soziale Medien oder per Email werden nicht berücksichtigt.

 

4. Rechte und Pflichten des Kunden

(4.1) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er zu dem vereinbarten Termin in einem Zustand erscheint, der die Arbeit für den Künstler vertretbar macht. Dazu gehört insbesondere:

(a) Keine Einnahme von Alkohol- oder Betäubungsmittel mind. 48 Stunden vor dem Termin.

(b) Keine Einnahme von gerinnungshemmenden oder sonstigen Medikamenten, welche die Durchführung der Arbeit ausschließen, wesentlich erschweren oder eine Gefahr für den Kunden oder Künstler darstellen könnten (hierzu gehören u.a. Aspirin, ASS, Antibiotika, etc.).

(c) Keine Applikation von Oberflächenanästhetika, soweit dies nicht mit dem Studio abgesprochen war.

(d) Der Kunde leidet nicht an Erkrankungen, welche die Durchführung der Arbeit ausschließen oder wesentlich erschweren (insb. Infektionserkrankungen).

(e) Dem Kunden sind keine Allergien gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben, Piercingschmuck, sonstigen Tätowier- bzw. Piercingmitteln, Desinfektionsmitteln oder Pflastern bekannt.

(f) Der Kunde muss in einem für den Künstler zumutbaren hygienischen Zustand erscheinen.

(g) Die Kundin ist nicht schwanger, die Entbindung liegt mehr als 12 Monate zurück und es wurde bereits abgestillt. Das Studio und der Tätowierer behält sich vor, bei Missachtung der oben genannten Punkte den Termin abzubrechen. Die Anzahlung bzw. Terminkaution wird daraufhin einbehalten. 

(4.2) Der Kunde ist verpflichtet, das Studio bei der Terminierung über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, Diabetes etc.).

(4.3) Zu Beginn eines Tätowiertermins wird dem Kunden das Enddesign in Form einer Blaupause/ Computergrafik oder Zeichnung präsentiert, hierbei liegt es in der Verantwortung des Kunden auf eventuelle Missverständnisse oder Fehler hinzuweisen. Insbesondere bei Schriften, Zahlen, Daten, Symbolen, Schreibweisen von Namen oder auch Schriften aus anderen Kulturkreisen ist der Kunde verpflichtet, eine Vorlage zur Verfügung zu stellen und sich im Vorfeld persönlich um eine korrekte Schreibweise, bzw. entsprechendem Wortlaut bemüht zu haben. Änderungswünsche oder Korrekturen teilt der Kunde dem Künstler vor der Anfertigung der Schablone (Stencil) mit. Diesbezügliche Reklamationen zu einem späteren Zeitpunkt können nicht berücksichtigt werden und fallen nicht in den Haftungsbereich des Studios. Der Stencil wird anschließend auf die Haut appliziert. Der Kunde nimmt sowohl die Positionierung als auch den Inhalt der Schablone genauestens in Augenschein und prüft das Enddesign. Zu Beginn eines Piercings zeichnet der Künstler die genaue Positionierung beim Kunden an. Der Kunde nimmt diese in Augenschein und teilt dem Künstler evtl. Änderungswünsche vor dem Eingriff mit. Das Studio und der Tätowierer behält sich vor, bei offensichtlicher Unsicherheit des Kunden bezüglich Größe, Platzierung oder Ausfertigung des Tattoos zum Zeitpunkt des Auftragens des Stencils, aufgrund der damit verbunden Änderung des Zeit- oder Materialaufwands, den Termin abzubrechen. Die Anzahlung bzw. Terminkaution wird in diesem Falle einbehalten. Mit Beginn der Arbeit willigt der Kunde in Positionierung und Inhalt der Arbeit ein.

(4.4) Der Kunde folgt den Anweisungen des Tätowierers vor und während des Eingriffes. Nur so kann der Tätowierer gewährleisten, dass der Eingriff sicher erfolgt.Da der Tätowiervorgang schmerzhaft ist, kann es zu ruckartigen, für den Tätowierer unvorhersehbaren Bewegungen o.ä. seitens des Kunden kommen. Trotz leichter Fixierung durch Druck und Anspannen der Hautpartie kann der Tätowierer die Körper- und Reflexreaktion nicht gänzlich verhindern, lediglich versuchen zu minimieren. In seltenen Fällen kann die Qualität der Tätowierung dementsprechend beeinflusst werden. Der Kunde ist sich dessen bewusst.

(4.5) Der Kunde willigt vor dem Termin schriftlich in den Eingriff ein und hält dies in einer Einverständniserklärung mit den notwendigen personenbezogenen Daten fest. Um dies zu verifizieren führt der Kunde ein amtlich ausgestelltes Ausweisdokument zum Zeitpunkt des Termins mit sich.

(4.6) Erfüllt ein Kunde vor oder während eines Termins seine Pflichten wie oben beschrieben nicht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.

(4.7) Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Überlassung eines eventuell gefertigten Entwurfs. Wenn der Kunde diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Es ist dem Studio überlassen, ob es in diese Vereinbarung einwilligt.

(4.8) Bei Vorlagen, die auf Kundenwunsch tätowiert werden, stellt der Kunde das Studio und den Tätowierer für die Nutzungsrechte an der Vorlage von allen Rechtsansprüchen Dritter frei. 

(4.9) Der Kunde folgt den Nachsorgeanweisungen des Tätowierers und des Studios.


5. Rechte und Pflichten des Studios


(5.1) Der Kunde wird am Termin über den Eingriff sowie die damit verbunden Risiken schriftlich aufgeklärt. Besteht die Vermutung, dass gewisse Umstände gegen die Durchführung einer Tätowierung oder eines Piercings sprechen, ist dies bereits vor dem Termin zu erwähnen und die Durchführung sicherzustellen.

(5.2) Das Studio und der Tätowierer bzw. Piercer verpflichtet sich, den Kunden über den Heilungsprozess und die notwendigen Verhaltensregeln zu informieren.

(5.3) Das Studio kann die Durchführung einer Arbeit ablehnen. Dies geschieht insbesondere unter folgenden Umständen:

(a) Es handelt sich bei dem gewünschten Tattoomotiv um die Arbeit eines anderen Tätowierers, die kopiert werden soll.

(b) Vorlagen bzw. Motive lassen durch ihre Größe kein gutes Resultat erwarten (Verschwimmen der Konturen und Verlaufen von nah beieinander liegenden Linien).

(c) Der Inhalt der Arbeit bzw. die Bedeutung des Designs stehen im erheblichen Widerspruch zur Überzeugung des Studioinhabers (insbesondere politische oder rechtswidrige Motive).

(d) Die Tätowierung lässt aufgrund der gewünschten Positionierung keine überzeugende Permanenz erwarten, dies betrifft unter anderem Tätowierungen auf und an der Hand speziell Finger.

(5.4) Die Urheber- und Verwertungsrechte eines Tattooentwurfs verbleiben immer beim Studio und Tätowierer.

(5.5) Der Tattooentwurf wird dem Kunden am Tag des Termins präsentiert. Bei einigen Motiven ist das Anfertigen eines Entwurfs aufgrund der Komplexität der zu tätowierenden Körperstelle nicht möglich. In diesem Fall wird der Entwurf direkt auf die Haut des Kunden gezeichnet. Tattooentwürfe werden nicht im Vorfeld versandt.

 

(5.6) Wir weisen darauf hin, dass das Studio gemäß §642 BGB das Recht hat, bei Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage (3 Werktage vorher, ausschließlich telefonisch oder persönlich), eine angemessene Entschädigung zu verlangen (die vereinbarte Terminkaution für den Termin, siehe 2.). In diesem einem Fall hat das Studio das Recht, nach §643 BGB alle weiteren Termine des Kunden zu kündigen.

(5.7) Willigt der Kunde in die Fotografie einer fertigen Arbeit durch den Künstler oder das Studio ein, so hat das Studio das uneingeschränkte und unentgeltliche Recht zu deren Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung. Wünscht der Kunde keine persönliche Nennung, z.B. durch Verlinkung auf Social-Media-Plattformen, so teilt er dies dem Studio bei Erstellung der Fotos mit. 

 


6. Nachstechen

Ein Nachstich ist in der Regel und bei sachgemäßer Nachsorge nicht notwendig.

(6.1) Der Kunde hat grundsätzlich das Recht auf einen Nachstich (bis zu 3 Monate nach Fertigstellung einer Tätowierung), wenn es im Zuge der Abheilung zu Farbverlusten in der Tätowierung gekommen sein sollte.

(6.2) Wenn die Ursache für den Farbverlust jedoch in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung liegt, sind eventuelle Nachstichtermine kostenpflichtig.

7. Gutscheine

(7.1) Jeder Kunde kann zu jedem Betrag Geschenkgutscheine kaufen. Dies ist vor Ort im Studio möglich.

(7.2) Gutscheine sind übertragbar, sofern sie nicht personalisiert sind.

(7.3) Gutscheine sind, wenn auf dem ausgestellten Schreiben nicht anderweitig vermerkt, zwei Jahre gültig.

(7.4) Gutscheine können, sollte dies innerhalb deren Gültigkeitsdauer geschehen, verlängert werden.

(7.5) Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch nicht in Teilbeträgen.

8. Haftungsausschluss

(8.1) Für Komplikationen bei der Wundheilung und eventuell daraus resultierenden Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigung der Tätowierung etc.) aufgrund von Fehlern oder Nachlässigkeiten des Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit dem Studio in Kontakt zu treten.

(8.2) In sehr seltenen Fällen kann es, trotz größter Sorgfalt hinsichtlich Hygiene und Sauberkeit, zu Infektionen und/oder Komplikationen in der Wundheilung kommen. Aufgrund des §52 Abs2 SGBV kann es passieren, dass die Krankenversicherungen in einem solchen Fall nicht in Verantwortung treten. Das Studio trägt in diesem Fall keine anfallenden Kosten. Das Studio trägt in diesem Fall ebenso keine Haftung.

(8.3) Das Studio weist darauf hin, dass bei einem Eingriff, auch bei höchster Sorgfalt, Verschmutzung bzw. Beschädigung von Kleidung und Schuhwerk durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstigen Materialien geschehen könnten. Daher wird empfohlen, zum Termin alte und/oder dunkle Kleidung und Schuhe anzuziehen. Weder Studio noch Tätowierer bzw. Piercer haften für Verschmutzungen bzw. Beschädigungen von Kleidung oder Schuhwerk durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Künstler herbeigeführt. 

9. Sonstiges

(9.1) Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.

(9.2) Der Gerichtsstand ist 20144 Hamburg

(9.3) Ist oder wird eine Bestimmung aus diesen AGB oder aus dem Vertrag zwischen dem Studio bzw. selbstständig tätigen Tätowierer oder Piercer und dem Kunden unwirksam, so bleiben diese AGB sowie der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die deren Sinn wirtschaftlich möglichst nahekommt. 

apartment viersechs - dein Tattoo Studio in Hamburg.  Unsere Artists bieten Tattoos in den Stilen fineline, dotwork, microrealism, black work und trash polka an. Überzeuge dich selbst von den feinsten finelines Hamburgs.

AGB

apartment viersechs - dein Tattoo Studio in Hamburg. Einladene Atmosphäre und einzigartiges Interior Design.

Impressum     Datenschutz     AGB

© 2022  apartment vier sechs

  • apartment viersechs auf Instagram
  • apartment viersechs auf Instagram
bottom of page